AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Photovoltaik Anlagenvertrieb

§ 1 Geltungsbereich

  1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werk-/Leistungen (einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen und Beratungen) ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte aus laufender Geschäftsverbindung,

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  3. Sämtliche mit unseren Mitarbeitern und Vertretern getroffene abweichende Vereinbarungen (Nebenabreden, Zusicherungen) sind schriftlich niederzulegen und von uns schriftlich zu bestätigen.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Lieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichtsangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind. Entsprechende Daten im Rahmen des Angebotes stellen Circa-Angaben dar.
  6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  7. Die Statische Auslegung des Daches, für die Traglast der Photovoltaikanlage, muss vom Kunden selber geprüft werden. Wir können lediglich Erfahrungswerte und Schätzungen zur Statischen Haltbarkeit des zu belegenden Daches abgeben.
  8. Wir halten uns an die im Angebot ausgeschriebenen Preise ab dem Angebotsdatum die nächsten 2 Wochen gebunden. Sollte die Auftragserteilung nach diesem Zeitraum erfolgen, muss geprüft werden ob eine Preisanpassung notwendig ist. Sanitäre Einrichtungen und Hilfsenergie muss Bauseite gestellt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden 40% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig, 50% der Auftragssumme bei Anlieferung und die Restsumme unverzüglich nach Inbetriebnahme.
  3. Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite fällig. Diese Verzugsregelung gilt auch für den Fall einer Stundungsabrede. Die Stundungsvereinbarung nebst Zinsregelung ist schriftlich zu fixieren.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag verbleiben die gelieferten Sachen in unserem Eigentum. Wir sind zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der Kaufsache liegt keine Rücktrittserklärung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Liefertermine

  1. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.
  2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung der Belieferung ist von uns verschuldet.
  3. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf ihn über. Wir im Falle des Annahmeverzuges zur Schadensersatzforderung berechtigt.

§ 6 Gefahrübergang

Sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die vertragliche Beschaffenheit der Ware durch die technische Produktbeschreibung festgelegt.
  2. Bei nachgewiesenen Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
  4. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße oder nachlässige Verwendung, falsche Lagerung, natürliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung der Betriebsanleitung zurückzuführen sind.
  5. Mängelansprüche des gewerblichen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gewerblichen Kunden grundsätzlich 12 Monate. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, bei gebrauchter Ware 12 Monate.
  7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
  8. Garantiebedingungen und -zeiten richten sich nach den Herstellerangaben. Garantieangaben in unseren Preislisten, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend. Die Ansprüche aus Garantie richten sich an den Hersteller. Im Garantiefall erfolgt die Kommunikation zwischen Kunde und Hersteller über uns.

§ 8 Haftung

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist beschränkt.
  2. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Ware durch den Kunden oder Dritte verändert wurde, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass die Veränderung keinen Einfluss auf den Schadenseintritt hatte.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 9 Rücktritts- und Kündigungsrecht

  1. Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    a) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird,
    b) uns bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft wurde oder
    c) der gewerbliche Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt.
  2. Bei Dauerlieferverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur fristlosen Kündigung.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien sich ergebende Streitigkeiten ist Fischerhude.

Wichtig! Darum müssen sie sich kümmern:

  • Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister
  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Solange die PV-Anlage nicht registriert wurde, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.

MEYER CONNECTED GmbH & Co. KG

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